Liebe Mieterinnen und Mieter, wir freuen uns, Sie als neue Mieterinnen und Mieter der Hausverwaltung Brings willkommen zu heißen.
Präambel
Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft setzt gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz voraus. In dieser Hausordnung haben wir festgehalten, was für ein harmonisches Miteinander in unseren Häusern von Bedeutung ist, um ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Die Einhaltung dieser Regeln dient dem Wohl aller Mieterinnen und Mieter und fördert ein respektvolles Miteinander.
Wir bitten Sie daher, sowohl Ihre Wohnung als auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen pfleglich zu behandeln. Diese Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichten Sie sich, die hier aufgeführten Regeln zu beachten.
1. Lüftung, Heizung & Wasser
Belüften Sie Ihre Wohnung regelmäßig durch Stoßlüftung, um Schimmelbildung zu verhindern. Die Lüftung durch das Treppenhaus ist untersagt, da dies die Frischluftzufuhr beeinträchtigt und Nachbarn belästigen kann.
Bei sinkenden Temperaturen unter den Gefrierpunkt sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Einfrieren von Wasser- und Heizungsleitungen zu vermeiden. Halten Sie insbesondere Fenster im Keller, Treppenhaus und Dachboden geschlossen, außer bei gezieltem Lüften.
Um gesundheitliche Risiken wie Legionellen zu vermeiden, lassen Sie bei längerer Abwesenheit (mehr als eine Woche) das Wasser an allen Entnahmestellen regelmäßig laufen und betätigen Sie die Toilettenspülung.
2. Schutz vor Lärm
Lärm kann das Zusammenleben stören. Halten Sie daher die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ein. Musikanlagen, Fernseher und Computer sollten stets auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Auch im Freien, z. B. auf Balkonen, darf der Geräuschpegel die Nachbarn nicht stören.
Waschmaschinen, Geschirrspüler und ähnliche Geräte sollten nach Möglichkeit nicht nach 22.00 Uhr betrieben werden. Handwerkliche Arbeiten sind nur werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr gestattet. Für Feiern und Partys gilt: Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, und die allgemeinen Ruhezeiten sind zu beachten. Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab, falls es lauter werden sollte.
3. Nutzung des Grundstücks
Achten Sie darauf, dass Kinder nach dem Spielen Spielzeug und Abfälle einsammeln, um die Sauberkeit der Spielplätze zu wahren. Spielgeräte dürfen auf eigene Gefahr genutzt werden. Im Interesse der Pflege unserer Grünflächen ist das Fußballspielen sowie das Befahren der Grünflächen mit Fahrrädern, Skateboards und ähnlichen Geräten nicht gestattet. Dies gilt auch für Innenhöfe, Flure und Treppenhäuser.
Werfen Sie keinen Abfall in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere. Haustiere sind von Spielplätzen und Sandkästen fernzuhalten. Das Rauchen im Treppenhaus, Keller und Dachboden ist nicht gestattet. Beim Rauchen auf dem Balkon sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.
4. Sicherheit
Zum Schutz aller Bewohner müssen Haustüren stets geschlossen gehalten werden. Achten Sie darauf, dass Keller- und Hoftüren nach Benutzung geschlossen werden. Fluchtwege, wie Haus- und Treppenflure, sind freizuhalten. Gegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren dürfen nur so abgestellt werden, dass sie den Fluchtweg nicht blockieren.
Die Lagerung von feuergefährlichen oder stark riechenden Stoffen ist nur nach vorheriger Zustimmung der Hausverwaltung erlaubt. Spreng- und Explosivstoffe sind strikt verboten. Bei Gasgeruch vermeiden Sie offenes Feuer und elektrische Schalter, öffnen Sie die Fenster und informieren Sie sofort die Hausverwaltung, den Energieversorger oder den Hauswart. Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei unter den Notrufnummern 112 und 110.
Blumenkästen auf Balkonen sind so zu befestigen, dass sie keine Gefahr für Passanten darstellen. Beim Gießen darf kein Wasser auf die unteren Balkone oder Fenster tropfen.
5. Reinigung
Sauberkeit ist im Interesse aller Hausbewohner zu wahren. Dies gilt sowohl für den Innenbereich als auch für die Außenanlagen. Die Reinigungspflichten werden gesondert geregelt und sind Bestandteil des Mietvertrags.
Teppiche, Textilien oder Schuhe dürfen nicht aus Fenstern oder über Balkone ausgeschüttelt werden. Wäsche darf nur innerhalb der Balkonbrüstung getrocknet werden. Waschküche und Trockenräume, soweit vorhanden, stehen ebenfalls zur Verfügung und sind nach Nutzung sauber zu hinterlassen.
Verstopfen Sie keine Abflüsse mit Abfällen. Küchenreste, Fette, Windeln und Hygieneartikel gehören in den Hausmüll und nicht in den Abfluss.
6. Gemeinschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt nach den jeweiligen Benutzungsordnungen und Hinweisschildern. Einteilungspläne sind unbedingt zu beachten. Für den Aufzug gelten die Benutzungs- und Sicherheitshinweise. Im Brandfall darf der Aufzug nicht verwendet werden. Sperrige Gegenstände dürfen nur mit Genehmigung der Hausverwaltung im Aufzug transportiert werden.
7. Müllentsorgung
Müllräume und Müllboxen sind nur in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu nutzen. Achten Sie darauf, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Sperrmüll darf nur am vorgesehenen Abholtag bereitgestellt werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb.
8. Haustiere
Auf Gemeinschaftsflächen außerhalb der vermieteten Räumlichkeiten müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Spielflächen für Kinder dürfen von Hunden nicht betreten werden. Verunreinigungen durch Tiere sind sofort zu beseitigen.
9. Kraftfahrzeuge
Garagenhöfe, Stellplätze und Zuwege dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Gehwege und Grünflächen sind von Kraftfahrzeugen freizuhalten. Fahrräder sind nur an den vorgesehenen Abstellplätzen oder im Fahrradkeller abzustellen. Auf dem Grundstück dürfen keine Fahrzeuge gewartet, repariert oder gewaschen werden.
Schlusswort
Wir erwarten, dass alle Mieterinnen und Mieter im Interesse eines angenehmen Wohnklimas diese Hausordnung einhalten. Die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben bleibt gegenseitige Rücksichtnahme.
Stand 10/2024
Ihre Hausverwaltung Brings